ITK Sturm Haßfurt
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sturm

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle  zwischen der Firma ITK Sturm und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle   sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen   werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich   nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht   ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die   nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.  Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und   Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich inklusiv der   jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt,   Teillieferungen vorzunehmen.

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der  Vorrat reicht. Alle von der Firma ITK Sturm genannten Liefertermine sind   unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin   ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer   nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder   treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des   Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu   vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen   angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen   Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder   Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so   gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.  Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich  auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf  sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu  vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen  verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma  nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der  Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb  der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den  vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von  ihrer Lieferpflicht frei.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind  grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und  der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist  verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und  erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung  unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für  verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser  Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem  Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die  aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den  Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher   Forderungen der Firma ITK Sturm aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in  Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet,  die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen  ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und  Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche   Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der   Versicherungs-anspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde   ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden   Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde   die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf   den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form   hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der   Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser  Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die   erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den   gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall   einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche  Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für  das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für   Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem   Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder  Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,  insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender  Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann  vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der  Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,   insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne   Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu   treffen.

6. Gewährleistung für Hardware

Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet  sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach  dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch  und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen  sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter  Eigenschaften darstellen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag  der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen  Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der  Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma  unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die  Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß,  äußere  Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt,  soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder  Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei  denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede  stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen  verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung  nicht erschwert wird.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma  eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit,   welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder   Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist   jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und   wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den  Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die   Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen   Kosten für ihn durchführbar ist.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem  Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb  der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen   Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder   mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem   ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein   zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten   ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen  verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht  sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und   stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der   geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet,   so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob   fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma   entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist  zulässig, wenn der Vertrags-gegenstand noch nicht für den jeweiligen  Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der  Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar  ist.

7. Gewährleistung für Software

Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und  dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.

Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem   Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer   Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des   Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei   Jahre.

Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der  Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine  Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist  und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der  Arbeitsschritte) möglich ist.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma  eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit,   welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder   Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist   jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und   wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den  Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die   Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen   Kosten für ihn durchführbar ist.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem  Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb  der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen   Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder   mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem   ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein   zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten   ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen  verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht  sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist  ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und  stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der  geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet,  so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob  fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen  Aufwand zu ersetzen.

Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke  des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software   zusammenarbeitet.

Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der  Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in  die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe  hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies  ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im  Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen  hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden  Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die  Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die  Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist  zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen  Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der  Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar  ist.

8. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts-  und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten  und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu  verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der  andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf  dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer  Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel  für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten  Zahlungen zwischen den Parteien.

10. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Käufer nicht   gestattet, die von der Firma  erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige   Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der   Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach   US-Recht, zu beachten.

11.  Export

Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA   importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten   Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von   Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten   von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im   Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der   Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus   den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an   irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher   die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde   eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen   “Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von   Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt   für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch   US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich   insbesondere auf

Länder, für die Beschränkungen gelten:

Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;

Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:

alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete  Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für  den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in  der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei  chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;

Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:

jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf,  der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik,  im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für   chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen  ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die   Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am   nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma  nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung   gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder   rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.
  
  Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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